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über Privat- und Kassenleistungen |
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| Gesetzliche
Richtlinien für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung
Das nach heutigem Stand der Zahnmedizinischen Wissenschaft mögliche B ehandlungsspektrum
wird durch gesetzliche Richtlinien des Sozialgesetzbuches und dem Versorgungsangebot
der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt. Die Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch §92 Abs. 1 SGBV schreibt vor: Die vertragszahnärztliche Versorgung umfasst die Maßnahmen, die geeignet sind, Krankheiten der Zähne, des Mundes und der Kiefer nach dem wissenschaftlichen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu verhüten, zu heilen, durch diese Krankheiten verursachte Beschwerden zu lindern oder Verschlimmerungen abzuwenden. Die Behandlung muss dabei ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Der Vertragszahnarzt hat auf eine zweckmäßige Verwendung der von der Gemeinschaft aufgebrachten Mittel der Krankenversicherung zu achten. Das Maß des medizinisch notwendigen darf nicht überschritten werden. Die diagnostischen M aßnahmen und die Therapie haben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Maßnahmen, die lediglich kosmetischen Zwecken dienen, gehören nach dem Gesetz nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Unter der zusätzlichen Einschränkung durch gesetzlich vorgegebene Budgets (Ausgabenbeschränkung bzw. starre Budgets = rationierte Geldmittel) werden Behandlungen nach den obigen Gesetzesrichtlinien garantiert. Achtung: Was ist eine außervertragliche Leistung? Allgemein
ist eine außervertragliche Leistung eine Therapieform die kostenmäßig
von der Krankenkasse nicht getragen wird. |
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• Goldinlays | • Empress-Keramikverblendschalen | ![]() |
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• Empress-Keramikinlays | • Implantate | •
Zahnfarbene Kunststofffüllungen (Ausnahme: bei einer Amalgamallergie und bei einer Nierenerkrankung wird die Kunststofffüllung von Ihrer Krankenkasse bezahlt, falls dies durch eine Uniklinik nachgewiesen werden kann) |
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| •
Empress-Vollkeramikkronen |
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• Bleaching (=Zahnaufhellung) |
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Parodontosebehandlung mit knochenaufbauenden Schmelzmatrixproteinen (z.B.
EMDOGAIN) |
•
Zahfleischtaschenbehandlung mit Antibiotikafäden (ACTISITE) |
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| Alle
Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen aufzuzählen würde den
Rahmen dieser Homepage sprengen. Fragen Sie daher in der Praxis nach! Wir
beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Kassenversorgung
und gegebenenfalls über höherwertige Möglichkeiten wie in
obigen Beispielen angedeutet.
Achtung: |
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Copyright 2007 Gemeinschaftspraxis Dres. Winfried Horn - Alle Rechte vorbehalten.
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